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Kammern befürchten einseitige Belastung

Kammern befürchten einseitige Belastung

In einem gemeinsamen Statement wenden sich die Industrie- und Handelskammern in Sachsen gegen die Pläne der Sächsischen Staatsregierung zur Grundsteuerreform. Eine Neuordnung der Grundsteuer war vom Bundesverfassungsgericht angemahnt worden, da teilweise jahrzehntealte und damit deutlich von der Zeit überholte Bemessungsgrundlagen gelten. Der von der Staatsregierung eingeschlagene Weg, das Bundesmodell in verschärfter Form umzusetzen, sei aber zu kritisieren: „Unter der politischen Maßgabe, vor allem das Wohnen nicht zu verteuern und das Gesamtaufkommen der Grundsteuer für die Kommunen zu sichern, müssen sich die Unternehmen auf zum Teil drastisch höhere Grundsteuern einstellen“, fürchten die sächsischen IHKs. Dies sei insbesondere angesichts der aktuellen Herausforderungen nicht sinnvoll, stattdessen sollten „Entlastung und Vereinfachung angesagt sein“, so die Kammern. Man werde bis zur Verabschiedung des sächsischen Grundsteuergesetzes durch den Landtag Vorschläge unterbreiten. Zugleich seien auch die sächsischen Kommunen aufgefordert, die Belastungen für Bürger und Unternehmen mit ihren örtlichen Hebesätzen zu begrenzen.

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