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Ausnahmen für systemrelevante Pendler

Nach der Wiedereinführung von Kontrollen an der sächsisch-tschechischen Grenze hat Bundesinnenminister Horst Seehofer pragmatische Vorgehensweisen bei der Zurückweisung von Grenzpendlern angekündigt: "Der Gesundheitsschutz hat oberste Priorität", so Seehofer: "Für Grenzpendler in systemrelevanten Berufsbranchen soll die Einreise möglich bleiben. Wir gehen pragmatisch vor, wo immer das möglich ist." So sollen neben bereits vorhandenen Ausnahmen - etwa für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen - auch solche Berufstätige die Grenzen queren dürfen, "die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben unverzichtbar sind."

Dies gilt jedoch nur für "systemrelevante Betriebe". Welche Betriebe dazu gezählt werden, sollen die Landesbehörden in Sachsen und Bayern entscheiden. Für Sachsen wurde eine solche Entscheidung bis Dienstag, 16. Februar angekündigt. Wer auf dieser Basis einreisen will, muss beispielsweise mit einem Arbeitsvertrag seine Beschäftigung glaubhaft machen sowie einen negativen Corona-Test vorweisen können. "Personen, die oben genannte Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zurückgewiesen", kündigte das Bundesinnenministerium an.

Die Grenzschließungen - außer Richtung Tschechien auch noch in Richtung Österreich - waren eingesetzt worden, weil in beiden betreffenden Ländern besonders hohe Inzidenzen festgestellt werden. Insbesondere seien dort zunehmend Corona-Infektionen mit ansteckenderen Virus-Varianten, sogenannten Mutationen, zu beobachten. Durch die Schließung der Grenzen soll der Eintrag nach Deutschland verhindert werden.