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Öffnungen wohl ab Montag

Chemnitzer Inzidenzwert unter 100 erlaubt Besuch zahlreicher Einrichtungen

Chemnitz hat es geschafft: seit mehreren Tagen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz für Ansteckungen mit dem Corona-Virus unter 100. Dies ermöglicht entsprechend der "Bundes-Notbremse" zahlreiche Lockerungen, die ab Pfingstmontag in Kraft treten, sollte der Inzidenzwert nicht wieder deutlich steigen.

  • In Grund- und Förderschulen sowie Kitas und Horten kann eingeschränkter Regelbetrieb stattfinden. (Alle anderen Klassen – außer Abschlussjahrgänge – werden weiterhin im Wechselmodell beschult.)
  • Die Außengastronomie darf mit Kontaktnachverfolgung und bei mehreren Haushalten an einem Tisch mit Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests wieder öffnen.
  • Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum dürfen öffnen sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich durchführen. Voraussetzung ist ebenfalls eine Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontakterfassung sowie der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests.
  • Sport ist erlaubt in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen. Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen ist ohne Testnachweis möglich. Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen einschließlich Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen sowie Kontaktsport auf Außensportanlagen sind mit Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests erlaubt.
  • An Kunst- und Musikschulen ist normaler Unterricht erlaubt, in Tanzschulen ist Gruppenunterricht für feste Paare erlaubt. Auch hier gelten die Regeln für Kontakterfassung und der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests.
  • Die Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen wird ebenfalls mit Kontakterfassung und Nachweis eines negativen tagesaktuellen Tests wieder möglich sein.

Die Stadtverwaltung weist jedoch darauf hin, dass eine Selbstauskunft bei Selbsttest nicht mehr zulässig ist. Tests müssen entweder vor Ort oder von zuständigem Fachpersonal in den Teststationen der Stadt durchgeführt werden.

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